Teilnahmebedingungen
- Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Kursen und Touren
- Allgemeine Bedingungen zum Ausrüstungsverleih
- Stornogebühren Ausrüstungsverleih
- Allgemeine Bedingungen zur Bücherei
- Leihgebühren Bibliothek
- Weitere allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Kursen und Touren
Mit Zahlung oder Anzahlung der Teilnahmegebühr stimmt der Teilnehmer den nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen und den in der Ausschreibung aufgeführten besonderen Bedingungen für die Veranstaltung zu. Für Termine, Leiter, Veranstaltungsort, Inhalte und Preise kann keine Gewähr übernommen werden. Einzelheiten sind jeweils mit dem Leiter der Veranstaltung abzuklären. Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung der Teilnahmegebühr oder Anzahlung und einer darauf folgenden Zusage seitens des Veranstalters gültig. Die Teilnahme ist nach Bezahlung der vollen Teilnahmegebühr möglich.
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
Bei Rücktritt des Teilnehmers: Generell werden 20,- Euro Bearbeitungsentgelt erhoben; 30-15 Tage vor Tag des Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Preises einbehalten; 14-5 Tage vor Tag des Veranstaltungsbeginn werden 80 % des Preises einbehalten, vom 4. Tag vor Tag des Veranstaltungsbeginns wird der volle Preis einbehalten. Es steht dem Teilnehmer stets frei, nachzuweisen, dass der DAV Sektion Stuttgart ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der aufgeführten Pauschalen entstanden ist. Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person der Warteliste vergeben werden, behalten wir 20,- Euro Bearbeitungsentgelt ein. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Leiter hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Preises / ggf. Vorauszahlungen.
Werden Leistungen Dritter durch den Veranstalter zur Durchführung in Anspruch genommen, die bei Absage des Teilnehmers vom Dritten nicht rückvergütet werden, trägt der Teilnehmer hierfür das volle Risiko.
Lassen Sie sich über Anforderungen bezüglich Kondition, alpinem Können und Ausrüstung informieren. Es bleibt dem Leiter einer Ausfahrt vorbehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen, entsprechend den Anforderungen, einen Teilnehmer auszuschließen.
Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Allgemeine Bedingungen zum Ausrüstungsverleih
Benutzung
Mit Annahme der Ausrüstung stimmt der Benutzer den nachfolgenden allgemeinen Verleihbedingungen zu. Der Ausrüstungsverleih der DAV Sektion Stuttgart steht jedermann zu Verfügung. Zur Ausleihe ist der DAV-Mitgliedsausweis, bei Nichtmitgliedern der Personalausweis vorzulegen. Alle Ausrüstungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.
Die Sektion überlässt dem Benutzer nach der Unterzeichnung des Überlassungsvertrages unter Ausschluss der Gewährleistung die Ausrüstungsgegenstände für den angegeben Zeitraum. Verändert sich das Rückgabedatum, muss dies der Sektion umgehend mitgeteilt werden. Bei der Übergabe befinden sich die Ausrüstungsgegenstände in einwandfreiem Zustand. Die Rückgabe der Gegenstände hat in dem Zustand wie bei der Übergabe zu erfolgen. Bei Verlust oder Beschädigungen hat der Benutzer nach seiner Wahl Ersatz in Geld entsprechend dem Zeitwert oder in Natur zu leisten, bei noch instand zusetzender Beschädigungen den Reparaturaufwand. Bis zur Ersatzleistung kann der Benutzer/die Benutzerin von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Etwaige Schäden müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Bei Unfall oder Nichtfunktion der Gegenstände verzichtet der Benutzer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Sektion Stuttgart, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist und es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Vor der Verwendung ist eine fachgerechte Einweisung unbedingt erforderlich, diese Einweisung erfolgt nicht durch die Mitarbeiter der Sektion. Der Benutzer übernimmt die vollständige Verantwortung für alle Risiken und jegliche Sachschäden, Körperverletzungen oder Tod, die auf irgendeine Weise während oder in Folge der unsachgemäßen Verwendung der Ausrüstungsgegenstände entstehen können. Wenn der Benutzer die Verantwortung oder dieses Risiko nicht übernehmen oder eingehen kann oder darf, verwendet er die Ausrüstungsgegenstände nicht.
Abholung und Rückgabe ist nur während den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle möglich. Die Reservierung ist Sektionsmitgliedern vorbehalten. Die Abholung reservierter Ausrüstung muss bis spätestens Donnerstag erfolgen und kann nicht am Freitag abgeholt werden. Es ist nur möglich, jeweils ein Stück eines Gegenstandes (Ausnahme: Eisgeräte) pro Sektionsmitglied zu reservieren.
Die Mietgebühr wird kalendertäglich berechnet. Der Abhol- und der Rückgabetag werden jeweils als halber Tag berechnet.
Stornogebühren Ausrüstungsverleih
Falls sich durch die Änderung einer Reservierung eine Minderung der Mietkosten ergibt, gelten folgende Stornokosten:
Bei einer Buchungsänderung / Stornierung 10 oder mehr Tage vor geplantem Abholtag: 20% der Minderung, mindestens jedoch 2,- €
9 - 3 Tage vor geplantem Abholtag: 30% der Minderung, mindestens jedoch 2,- €
2 - 0 Tage vor geplantem Abholtag: 50% der Minderung, mindestens jedoch 2,- €
Bei Nicht-Abholen verfällt die Reservierung, die Stornokosten betragen 50% der Mietkosten, mindestens jedoch 2,- €
Bei verspäteter Rückgabe werden Mietkosten von 200% berechnet.
Allgemeine Bedingungen zur Bücherei
Mit Inanspruchnahme der Bibliothek wird die Benutzungsordnung anerkannt.
Die Bibliothek der DAV Sektion Stuttgart steht jedermann zur Benutzung offen. Zur Ausleihe ist der DAV-Mitgliedsausweis, bei Nichtmitgliedern der Personalausweis vorzulegen. Alle Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Eintragungen, Unterstreichungen, Knicken von Blättern und sonstige Veränderungen am Bibliotheksgut sind untersagt. Der Benutzer/Die Benutzerin haftet für den Verlust und für während der Leihe entstandene Schäden. Bei Verlust oder Beschädigung ausgeliehener Medien sind die Kosten für den Ersatz durch den/die Benutzer/in zu leisten. Bis zur Ersatzleistung kann der Benutzer/die Benutzerin von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Etwaige Schäden aus früheren Benutzungen müssen bei der Entleihung gemeldet werden, da sie sonst dem Benutzer/der Benutzerin zugerechnet werden. Die maximal mögliche Leihfrist beträgt 60 Tage und gliedert sich in 2 Phasen (Tag 1-30 und Tag 31-60), während denen Leihgebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen (Höhe der Gebühren siehe nachfolgender Absatz „Leihgebühren Bibliothek“). Um anderen Interessenten den Zugriff auf den größtmöglichen Bestand zu gewährleisten kann die Leihfrist nicht verlängert werden. Die Anzahl der ausgeliehen Medien ist auf 10 beschränkt. Nach spätestens 60 Tagen müssen die entliehenen Medien zurückgebracht werden. Wer die Leihfrist von 60 Tagen überschreitet, wird schriftlich gemahnt. Solange ein/e Entleiher/in der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, werden an ihn/sie keine weiteren Werke ausgegeben. Ist das entliehene Werk nach wiederholter Mahnung nicht zurückgegeben, kann die Bibliothek eine Ersatzbeschaffung, deren Kosten der Benutzer zu tragen hat, ankündigen und nach 10 Tagen durchführen. Wurde von der Reservierungsoption Gebrauch gemacht, so beginnt die Leihfrist bereits am Tag der verbindlichen Reservierungsbestätigung (Datum der Bestätigungs-E-Mail). Von der Ausleihe sind ungebundene Zeitschriftenhefte und entsprechend gekennzeichnete Medien ausgeschlossen.
Leihgebühren Bibliothek
Für Mitglieder der DAV Sektion Stuttgart:
Tag 1-30: kostenlos
Tag 31-60: 0,05 EUR pro Medium und Tag
ab Tag 61 (Verzug): 0,30 EUR pro Medium und Tag
Für DAV-Mitglieder anderer Sektionen:
Tag 1-30: 0,15 EUR pro Medium und Tag
Tag 31-60: 0,20 EUR pro Medium und Tag
ab Tag 61 (Verzug): 0,30 EUR pro Medium und Tag
Für Nicht-DAV-Mitglieder:
Tag 1-30: 0,20 EUR pro Medium und Tag
Tag 31-60: 0,25 EUR pro Medium und Tag
ab Tag 61 (Verzug): 0,30 EUR pro Medium und Tag
Verzug:
Bei Überschreitung der maximalen Leihdauer (60 Tage) erfolgen Mahnungen; hierfür fallen zusätzlich Mahngebühren an.
Weitere allgemeine Geschäftsbedingungen
Speicherung des Vertragstextes
Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Auf der letzten Seite vor der zahlungspflichtigen Bestellung finden sie eine Zusammenfassung, die Sie ausdrucken können. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Deutscher Alpenverein Sektion Stuttgart e.V.
Geschäftsstelle
Rotebühlstraße 59 A
70178 Stuttgart
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.